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Bauschuttcontainer

Inhalt Bauschuttcontainer

Bauschutt gehört zu den Baustellenabfällen ohne Störstoffe. Sie wird von vielen Containerdiensten in verschieden Klassen oder Arten zur Entsorgung angeboten. Entscheidend ist der mineralische Anteil des Abfalls. Der mineralische Anteil im Bauschutt wird meist in speziellen Anlagen zerkleinert und dem Kreislauf wieder zugeführt, zum Beispiel wird das Receyclete Material im Straßenbau oder beim Bau von Außenanlagen wieder verwendet und als Unterbau bzw. Tragschichten in den Körnungen 0/32 bis 0/45 oder als Knollschlag 70/100 eingebaut.

Zum Bauschutt zählt und darf in den Bauschuttcontainer eingeladen werden:
Mauerwerk (klein) reiner Beton (klein) Straßenaufbruch (zerkleinert) Putz- und Mörtelreste sehr kleinere Mengen an Sand, Ziegelsteine, Dachziegel Kacheln und Fliesen Reste von Porzellan, wie Waschbecken und Kloschüsseln (jedoch ohne Armaturen).

Diese Abfallstoffe dürfen nicht in den Bauschuttcontainer eingeladen werden:
Tapetenreste, Verpackungen von Baustoffen, Fensterrahmen mit Glasresten, Kabel und Rohre, Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne, Gips und Gipskartonplatten, Gasbeton (Yton), Metalle wie z.B. Bleche, Träger, Moniereisen, Heizkörper, Türen, Kunststoffe z.B. leere Kartuschen, Streckmetalle, Badewannen sonstige Möbelstücke. All die v. g. Abfälle zählen in diesem fall zu Störstoffen.

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