 |
|
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 |
 | Grünschnittcontainer |
|
|
Inhalt Grünschnittcontainer
|
Sowohl im Privatgarten als auch bei Arbeiten durch Fachbetriebe des Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) in Ihrem Garten zuhause, Parks und öffentlichen Anlagen fallen sowohl Gartenabfall als auch Parkabfall an. Oft ist die Biotonne zu klein und dann bietet sich an, einen Container (Mietbare Container) für Gartenabfälle und Parkabfälle bei einem Containerdienst (Prinzipbeschreibung) zu bestellen. Bestandteile von Gartenabfall sind Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln bis max 15 cm durchmesser, Rasenschnitt, Sträucher und kleinere Bäume. Bitte beachten Sie insbesondere bei Ästen und Wurzeln, Sträuchern und kleinen Bäumen, das der Durchmesser maximal 15 cm und die Länge maximal 1 m betragen darf. Möglicherweise können Sie Äste oder Wurzeln entsprechend spalten oder kürzen. Ausgeschlossen beim Gartenabfall sind Baumstubben, Wurzeln und Baumstämme ab 15 cm Durchmesser oder über 1 m Länge, kontaminiertes Laub vom Straßenrand sowie Küchen- und Speiseabfälle. Auch Bodenaushub gehört nicht zu Grünschnitt oder den Park- und Gartenabfällen. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise denn diese können je nach Region bzw. Bundesland und Entsorgungsunternehmen abweichen.
Zum Grünschnitt zählt und darf in den Grünschnittcontainer eingeladen werden: Container für Hobbygärtner oder den Gärtnereibetrieb. Zur Gruppe der Grün- und Gartenabfälle zählen in der Regel: Laub Rasenschnitt Grünschnitt Baum- und Astabfälle oder Schredderabfälle Wurzeln bis max 15 cm durchmesser. (Größere Wurzelstöcke werden gesondert entsorgt denn diese benötigen einen viel größeren Aufwand die Wurzelstöcke mit geeignetem Gerät zu zerkleinern.)
Diese Abfallstoffe dürfen nicht in den Grünschnittcontainer eingeladen werden: Alle Abfallstoffe aus Inhalt Bauschuttcontainer , Inhalt Baumischabfallcontainer usw.
|
|
Baumischabfallcontainer
|
|
Druckbare Version
|
|
 |
 |
 |
 |
|
 |